Cannabis als Medizin: Wirkung, Gesetzeslage und Zugang in Deutschland
Wichtige Kernpunkte
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Seit März 2017 sind Cannabisarzneimittel auf Rezept in Deutschland verfügbar. Seit April 2024 gilt das neue Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), das medizinisches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herauslöst.
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Die Hauptanwendungsgebiete umfassen chronische Schmerzen, Spastik bei neurologischen Erkrankungen, Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie sowie Appetitlosigkeit in der Palliativversorgung.
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Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur bei schwerwiegenden Erkrankungen, wenn keine Standardtherapie verfügbar oder anwendbar ist, und nach vorheriger Genehmigung.
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Anbau und Qualität von Medizinal Cannabis unterliegen in Deutschland strenger staatlicher Kontrolle nach pharmazeutischen Standards (GMP).
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Ein Cannabis Rezept kann von allen approbierten Ärztinnen und Ärzten ausgestellt werden – zunehmend auch über Telemedizin mit Online Fragebogen und E-Rezept.
Der Weg zum Cannabis Rezept in Deutschland war lange Zeit steinig. Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen mussten Ausnahmegenehmigungen beantragen, hohe Kosten selbst tragen und sich mit einer unsicheren Rechtslage auseinandersetzen. Das hat sich grundlegend geändert.
Seit 2017 können Cannabis Patienten unter bestimmten Voraussetzungen Cannabisarzneimittel auf Kassenrezept erhalten. Mit dem Medizinal-Cannabisgesetz von 2024 wurde der rechtliche Rahmen weiter modernisiert. Doch was bedeutet das konkret für die Behandlung? Welche Indikationen kommen infrage? Und wie funktioniert der Zugang in der Praxis?
Dieser Leitfaden beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Cannabis Therapie – von den Wirkstoffen über die Kostenübernahme bis zu Nebenwirkungen und Qualitätskontrollen.

Was ist medizinisches Cannabis?
Der Begriff „medizinisches Cannabis” bezeichnet streng standardisierte Arzneimittel auf Cannabisbasis, die nach pharmazeutischen Qualitätsstandards hergestellt und kontrolliert werden. Es handelt sich nicht um Produkte für den Freizeitkonsum, sondern um verschreibungspflichtige Medizin, die gezielt zur Symptomlinderung bei bestimmten Erkrankungen eingesetzt wird.
Verfügbare Formen
In Deutschland sind verschiedene Darreichungsformen für die medizinische Anwendung zugelassen:
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Form |
Beschreibung |
Beispiele |
|---|---|---|
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Getrocknete Cannabisblüten |
Unterschiedliche Sorten mit variierenden THC/CBD-Verhältnissen |
Cannabis Indica, Hybrid Sativa, Hybrid Indica |
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Standardisierte Extrakte |
Vollspektrum-Extrakte mit definiertem Wirkstoffgehalt |
Cannabisextrakte in Ölform |
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Dronabinol |
Synthetisches oder halbsynthetisches THC |
Rezeptursubstanz |
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Nabilon |
Synthetisches Cannabinoid |
Canemes® |
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Fertigarzneimittel |
Zugelassene Medikamente |
Sativex® (Nabiximols), Epidiolex® (CBD) |
Seit dem 10. März 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland Cannabisblüten und Extrakte auf Rezept verordnen. Die beiden wichtigsten Cannabinoide sind THC (Δ9-Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol). THC ist psychoaktiv und erzeugt die bekannte Rauschwirkung, während CBD nicht berauschend wirkt und andere therapeutische Eigenschaften aufweist.
Sämtliche medizinische Cannabisarzneimittel sind apothekenpflichtig. Sie werden nach GMP-Standard (Good Manufacturing Practice) hergestellt oder geprüft, was eine gleichbleibende Qualität und definierte Wirkstoffgehalte sicherstellt. Die Bestellung erfolgt ausschließlich über eine Apotheke oder Partner Apotheke mit entsprechender Lizenz.
Gesetzliche Grundlagen: Von 2017 bis zum MedCanG 2024
Die Rechtslage rund um Cannabis in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach verändert. Ein Verständnis der gesetzlichen Grundlagen ist wichtig, um Rezeptpflicht, Besitz und Kostenübernahme richtig einzuordnen.
Das „Cannabis-als-Medizin”-Gesetz von 2017
Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom März 2017 wurde Cannabis in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Die Bundesregierung ermöglichte damit erstmals die Verordnung von Cannabisarzneimitteln bei schwerwiegenden Erkrankungen, wenn andere Therapien ausgeschöpft sind.
Kernpunkte des Gesetzes von 2017:
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Anspruch auf Versorgung mit Cannabis für Versicherte der GKV bei entsprechender Indikation
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Pflicht zur Genehmigung durch die Krankenkasse vor Therapiebeginn
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Begleiterhebung durch das BfArM zur Dokumentation von Wirksamkeit und Nebenwirkungen (lief bis 2022)
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Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur zur Kontrolle des deutschen Anbaus
Vom BtMG zum MedCanG
Bis März 2024 unterlag medizinischer Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die Verschreibung erforderte ein spezielles BtM-Rezept mit aufwendiger Dokumentation. Diese Regel hat sich mit dem neuen Cannabisgesetz grundlegend geändert.
Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis aus dem BtMG herausgelöst. Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) schafft eine eigene Rechtsgrundlage für:
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Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland
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Handel und Versand von Cannabisarzneimitteln
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Verschreibung durch Ärztinnen und Ärzte
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Wissenschaftliche Nutzung und Forschung
Die Verordnung erfolgt nun auf einem normalen Rezept – das BtM-Formular entfällt. Die bisherigen Sorgfaltspflichten und Dokumentationsanforderungen bleiben jedoch bestehen. Ein Online Rezept ist bei entsprechender telemedizinischer Konsultation möglich.
Wichtiger Hinweis: Der Freizeitbereich ist seit 2024 gesondert geregelt (teilentkriminalisierter Besitz und Anbau für Erwachsene). Dieser Artikel bezieht sich ausdrücklich nur auf die medizinische Nutzung von Cannabis.
Wirkstoffe und medizinische Wirkungen
Um die therapeutischen Möglichkeiten von Cannabis zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Wirkmechanismen im Körper. Das Endocannabinoidsystem spielt dabei eine zentrale Rolle.
Cannabinoide im Überblick
Über 100 verschiedene Cannabinoide sind in der Cannabispflanze bekannt. Klinisch relevant sind vor allem zwei:
THC (Δ9-Tetrahydrocannabinol)
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Schmerzlindernd (analgetisch)
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Muskelentspannend
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Appetitfördernd
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Antiemetisch (gegen Übelkeit und Erbrechen)
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Psychoaktiv mit Rauschwirkung
CBD (Cannabidiol)
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Angstlösend (anxiolytisch)
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Antikonvulsiv (krampflösend)
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Entzündungshemmend
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Möglicherweise neuroprotektiv
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Keine berauschende Wirkung
Weitere Substanzen wie CBG (Cannabigerol) werden erforscht, spielen in der aktuellen Therapie aber eine untergeordnete Rolle.
Das Endocannabinoidsystem
Der menschliche Körper verfügt über ein eigenes Endocannabinoidsystem, das seit mehr als zwanzig Jahren international erforscht wird. Es besteht aus:
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CB1-Rezeptoren – hauptsächlich im Gehirn und Nervensystem
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CB2-Rezeptoren – vor allem in Immunzellen und peripheren Geweben
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Körpereigene Endocannabinoide – wie Anandamid und 2-AG
THC bindet direkt an CB1-Rezeptoren und löst so seine psychoaktiven und schmerzlindernden Effekte aus. CBD moduliert das System auf andere Weise und kann einige Nebenwirkungen von THC abmildern. Deshalb sind Kombinationen von THC und CBD (wie in Sativex) oft besser verträglich.

Begrenzte Studienlage
Die CaPRis-Studie des Bundesgesundheitsministeriums analysierte 16 systematische Reviews aus 186 randomisierten kontrollierten Studien (RCTs). Das Ergebnis: Für einige Anwendungsgebiete wie chronische Schmerzen ist die Studienlage gut, für andere Bereiche fehlen belastbare Daten. Leitlinien sprechen daher meist nur eine „Kann”-Empfehlung aus. Experten wie Neurobiologe Tibor Harkany von der MedUni Wien betonen das enorme therapeutische Potenzial, fordern aber mehr klinische Studien.
Indikationen: Wann kann Cannabis als Medizin sinnvoll sein?
Medizinisches Cannabis wird in der Regel als Zusatztherapie bei schwer behandelbaren Symptomen eingesetzt. Es ist keine Erstlinientherapie und ersetzt nicht etablierte Behandlungen – kann aber eine wichtige Ergänzung sein, wenn andere Optionen nicht ausreichen.
Chronische Schmerzen
Die mit Abstand häufigste Indikation. Laut der BfArM-Begleiterhebung (2017–2022) entfielen 70–80 % aller Verordnungen auf chronische Schmerzen verschiedener Ursachen:
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Neuropathische Schmerzen durch Nervenschäden
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Tumorschmerzen
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Rückenschmerzen und muskuloskelettale Beschwerden
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Schmerzen bei rheumatischen Krankheiten
Weitere Informationen über THC-freies Cannabis in Deutschland finden Sie in unserem Blog.
Eine Studie mit 216 Patienten mit nicht-tumorbedingten Schmerzen zeigte eine Reduktion des medianen Schmerzscores von 7,50 auf 6,25 (auf einer 11-Stufen-Skala) nach einem Jahr Behandlung – ein klinisch relevantes Ergebnis.
Neurologische Erkrankungen
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Erkrankung |
Anwendung |
Evidenz |
|---|---|---|
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Multiple Sklerose |
Spastik, Schmerzen |
Moderate Evidenz, Sativex zugelassen |
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Parkinson |
Symptomlinderung |
Experimentelle Hinweise |
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Tourette Syndrom |
Tics und Begleitsymptome |
Begrenzte Studienlage |
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Therapieresistente Epilepsie |
Anfallsreduktion |
Gute Evidenz für CBD (Epidiolex) |
Bei Spastik durch Multiple Sklerose berichteten etwa 30 % der Patienten eine Symptomlinderung. Wichtig: Die Grunderkrankung wird nicht geheilt – es geht um Symptomkontrolle und verbesserte Lebensqualität.
Onkologie
In der Krebsbehandlung kommt Cannabis vor allem zum Einsatz bei:
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Übelkeit und Erbrechen unter Chemotherapie (Nabilon, Dronabinol)
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Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust (Wasting)
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Tumorschmerzen als Ergänzung zur Schmerztherapie
Die historische Forschung zu Cannabinoiden bei Chemotherapie-induzierter Übelkeit reicht bis in die 1970er Jahre zurück. Die Wirkmechanismen unterscheiden sich von konventionellen Antiemetika.
Palliativmedizin
In der palliativen Versorgung spielt medizinisches Cannabis eine besondere Rolle bei:
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Symptomkontrolle (Schmerzen, Übelkeit, Schlafstörungen, Angst)
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Verbesserung der Lebensqualität in der letzten Lebensphase
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Ergänzung zu anderen Palliativmedikamenten
Für palliative Patientinnen und Patienten gelten oft verkürzte Genehmigungsfristen bei der Krankenkasse.
Weitere mögliche Indikationen
Einzelfall-bezogen können auch andere Erkrankungen infrage kommen, etwa therapieresistente Epilepsieformen oder seltene Syndrome. Allerdings ist die Datenlage oft dünn, und eine Verordnung kann off-label erfolgen. Die Entscheidung trifft immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung. Alternative Therapien sollten zuvor ausgeschöpft sein.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Kosten für Cannabisarzneimittel können erheblich sein – mehrere hundert Euro pro Monat sind keine Seltenheit. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist daher für viele Patientinnen und Patienten entscheidend, aber an strenge Voraussetzungen gebunden.
Voraussetzungen für die Genehmigung
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
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Schwerwiegende Erkrankung – Die Erkrankung muss die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigen
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Keine Standardtherapie verfügbar oder anwendbar – Entweder existiert keine allgemein anerkannte Behandlung, oder diese ist im Einzelfall nicht durchführbar (z. B. wegen Unverträglichkeiten)
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Begründete Aussicht auf positive Wirkung – Es muss plausibel sein, dass Cannabis den Krankheitszustand oder Symptome verbessert
Der Antragsweg
Vor Therapiebeginn ist in der Regel ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse erforderlich. Der Ablauf:
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Ärztliche Begründung mit Diagnose, bisherigen Therapien und Prognose
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Einreichung des Antrags durch den Patienten oder die Praxis
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Prüfung durch die Kasse, ggf. Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD)
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Entscheidung innerhalb gesetzlicher Fristen
Fristen für die Entscheidung:
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Situation |
Frist |
|---|---|
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Regelfall |
3 Wochen |
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Bei MD-Beteiligung |
5 Wochen |
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Palliative Versorgung |
Teils 3 Tage |
Bei Ablehnung
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Patientinnen und Patienten haben folgende Möglichkeiten:
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Widerspruch einlegen (schriftlich, mit ergänzender Begründung)
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Sozialrechtliche Beratung in Anspruch nehmen (z. B. über Sozialverbände oder spezialisierte Anwälte)
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Privatrezept als Alternative – die Kosten trägt dann der Patient vollständig
Die Preise für Cannabisblüten liegen je nach Sorte und Qualität bei etwa 8–15 Euro pro Gramm in der Apotheke. Je nach Dosierung können monatliche Kosten von 200–600 Euro oder mehr entstehen. Die Zahlung erfolgt bei Privatrezepten direkt in der Apotheke; bei Kassenrezept fällt nur die übliche Zuzahlung an.
Verschreibung, Behandlung und Telemedizin
Der praktische Weg zum Rezept für medizinisches Cannabis hat sich in den letzten Jahren vereinfacht. Hier ein Überblick über den typischen Ablauf.
Wer darf verordnen?
Grundsätzlich alle approbierten Ärztinnen und Ärzte mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten. Es gibt keinen Facharztvorbehalt, aber die verordnenden Fachärzte oder Hausärzte sollten über entsprechende Fachkenntnis verfügen. In der Praxis sind es oft:
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Schmerztherapeuten
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Neurologen
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Palliativmediziner
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Onkologen
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Spezialisierte Allgemeinmediziner
Die erste Verordnung
Das erste Arztgespräch ist entscheidend und umfasst:
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Ausführliche Anamnese und Dokumentation bisheriger Behandlungen
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Risiko-Nutzen-Abwägung im Einzelfall
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Aufklärung über Wirkung und mögliche Nebenwirkungen
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Information zur Fahrtüchtigkeit und rechtlichen Aspekten
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Festlegung von Darreichungsform und Startdosis

Telemedizin und E-Rezept
Seit etwa 2022 bieten spezialisierte Online-Plattformen einen alternativen Zugang:
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Online Fragebogen zur Vorerfassung der Krankengeschichte
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Videosprechstunde mit qualifiziertem Arzt oder Ärztin
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Elektronisches Rezept bei positiver Indikation
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Direkter Versand an eine Partner Apotheke oder Abholung per E-Rezept
Die Kommunikation erfolgt oft per E Mail oder über sichere Patientenportale. Auf der Suche nach einem passenden Anbieter sollten Patienten auf seriöse Plattformen mit echten ärztlichen Konsultationen achten.
Therapiebegleitung
Während der Cannabis Therapie ist eine engmaschige ärztliche Kontrolle vorgesehen:
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Regelmäßige Termine zur Überprüfung von Wirkung und Verträglichkeit
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Anpassung der Dosierung bei Bedarf
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Dokumentation für mögliche Folge-Verordnungen
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Bei palliativer Versorgung (z. B. SAPV) oft besonders schnelle Versorgung
Sicherheit, Nebenwirkungen und Risiken
Cannabisarzneimittel sind keine harmlosen Naturprodukte. Wie jedes wirksame Arzneimittel können sie Nebenwirkungen haben und erfordern ärztliche Überwachung. Eine differenzierte Betrachtung ist wichtig.
Häufige Nebenwirkungen
Die folgenden unerwünschten Wirkungen treten regelmäßig auf:
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Müdigkeit und Schläfrigkeit
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Schwindel
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Mundtrockenheit
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Herzklopfen und erhöhte Herzfrequenz
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Konzentrationsstörungen
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Appetitveränderungen
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Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit
In der erwähnten Studie mit 216 Patienten brachen 5,3 % die Behandlung wegen Nebenwirkungen ab.
Psychische Effekte
Bei höheren THC-Dosen oder entsprechender Vulnerabilität können auftreten:
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Angst und Unruhe
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Paranoide Gedanken
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Verstärkte Wahrnehmung und Desorientierung
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Bei vorbelasteten Personen: erhöhtes Risiko für Psychosen
Diese Risiken sind besonders relevant bei Patienten mit psychiatrischer Vorgeschichte.
Langzeitrisiken
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Mögliche kognitive Einschränkungen bei hohen Dauerdosen
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Abhängigkeitsrisiko (geringer als bei manchen anderen Substanzen, aber vorhanden)
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Toleranzentwicklung, die Dosissteigerungen erfordern kann
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Besondere Vorsicht bei frühem Beginn im Jugendalter
Wichtige Wechselwirkungen
Cannabis kann mit zahlreichen Medikamenten interagieren:
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Medikamentengruppe |
Art der Wechselwirkung |
|---|---|
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Blutverdünner (z. B. Warfarin) |
Verstärkte oder verminderte Wirkung |
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Bestimmte Antidepressiva |
Veränderte Serumspiegel |
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Neuroleptika |
Unvorhersehbare Effekte |
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Opioide |
Verstärkte Sedierung, aber auch mögliche Dosisreduktion |
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Alkohol |
Verstärkte ZNS-Dämpfung |
Patienten sollten immer ihre gesamte Medikation angeben – auch pflanzliche Präparate und Nahrungsergänzungsmittel.
Besondere Vorsicht
Kontraindikationen und erhöhte Vorsicht bei:
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Schwangerschaft und Stillzeit
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Herz-Kreislauf-Erkrankungen
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Psychiatrische Vorerkrankungen (insbesondere Psychosen, Schizophrenie)
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Jugendliche unter 18 Jahren
Fahrtüchtigkeit
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist trotz Rezept nur erlaubt, wenn keine akute Beeinträchtigung vorliegt. Ein Cannabis-Patientenausweis kann bei Kontrollen hilfreich sein, garantiert aber keine Fahrerlaubnis. Die individuelle Fahrtüchtigkeit und eine mögliche polizeiliche Bewertung bleiben entscheidend.
Staatliche Kontrolle von Anbau, Qualität und Versorgung
Die Wirksamkeit und Sicherheit von medizinischem Cannabis hängt entscheidend von definierter Qualität ab. Schwankende Wirkstoffgehalte oder Verunreinigungen können die Therapie gefährden. Deutschland hat deshalb strenge Kontrollmechanismen etabliert.
Deutscher Anbau unter Aufsicht
Der Anbau von medizinischem Cannabis erfolgt in Deutschland unter staatlicher Aufsicht:
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Die Cannabisagentur beim BfArM kontrolliert den Prozess
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Europaweite Ausschreibungen an geeignete Produzenten
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Strenge Auflagen für Anbauflächen und Sicherheit
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Regelmäßige Kontrollen des Live Bestand und der Ernte
Import und Versorgungssicherheit
Da der deutsche Anbau allein die Nachfrage nicht deckt, werden große Mengen Medizinalcannabis importiert:
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Kanada
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Niederlande
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Portugal
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Dänemark
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Weitere EU-Länder

Qualitätssicherung
Jede Charge Medizinalcannabis durchläuft umfangreiche Prüfungen:
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GMP-Standard (Good Manufacturing Practice)
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Regelmäßige Laborkontrollen
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Genaue Angabe von THC- und CBD-Gehalt
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Prüfung auf Pestizide, Schwermetalle und mikrobielle Verunreinigungen
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Rückverfolgbarkeit jeder Charge
Das MedCanG und der Markt
Das Medizinal-Cannabisgesetz regelt ein Erlaubnisverfahren, das:
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Mehr Wettbewerb und flexiblere Marktbedingungen ermöglicht
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Neue Anbieter zum Markteintritt befähigt
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Gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards sichert
Kein privater Eigenanbau
Wichtig: Der private Eigenanbau für medizinische Zwecke ist in Deutschland weiterhin nicht erlaubt. Die Versorgung muss ausschließlich über eine Apotheke auf Basis eines gültigen Rezepts erfolgen. Auch wenn für den Freizeitbereich seit 2024 begrenzte Mengen Eigenanbau möglich sind, gilt dies nicht für die medizinische Nutzung.
FAQ – Häufige Fragen zu Cannabis als Medizin
Wie finde ich einen Arzt, der bereit ist, medizinisches Cannabis zu verschreiben?
Die Suche nach einem verordnungsbereiten Arzt kann herausfordernd sein, da nicht alle Mediziner Erfahrung mit Cannabis als Medizin haben. Besonders aufgeschlossen sind oft Schmerztherapeuten, Neurologen und Palliativmediziner. Ein offenes Gespräch mit dem Hausarzt ist ein guter erster Schritt – selbst wenn dieser nicht selbst verordnet, kann er an spezialisierte Kollegen verweisen. Alternativ bieten telemedizinische Plattformen Zugang zu Ärzten mit Expertise in der Cannabis Therapie. Viele Antworten auf erste Fragen finden sich auch über spezialisierte Patientenverbände, die einen Link zu geeigneten Anlaufstellen bereitstellen können.
Darf ich mit medizinischem Cannabis im Blut Auto fahren?
Das Führen eines Fahrzeugs ist grundsätzlich erlaubt, solange keine akute Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt. Ein Cannabis-Patientenausweis kann bei Verkehrskontrollen hilfreich sein und dokumentiert die medizinische Verordnung. Allerdings liegt die Entscheidung über Fahrtauglichkeit letztlich bei der Polizei und kann individuell beurteilt werden. Besonders zu Therapiebeginn oder nach Dosisanpassungen sollten Patienten das Autofahren vermeiden, bis sie wissen, wie sie auf das Arzneimittel reagieren. Die Konsum-Muster sollten so gewählt werden, dass keine Beeinträchtigung im Straßenverkehr entsteht.
Kann ich mit medizinischem Cannabis ins Ausland reisen?
Innerhalb des Schengen-Raums ist eine Mitnahme für bis zu 30 Tage Reisebedarf möglich, wenn eine Schengen-Bescheinigung vorliegt. Diese wird vom zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt und muss vor Reiseantritt beantragt werden. Bei Reisen in Drittstaaten außerhalb des Schengen-Raums ist die Rechtslage uneinheitlich und oft restriktiv. Eine frühzeitige Klärung mit den Botschaften der Zielländer ist dringend empfohlen. In manchen Ländern drohen erhebliche Strafen für den Besitz von Cannabisarzneimitteln, selbst mit ärztlicher Verordnung.
Wie schnell wirkt Cannabis als Medizin und wie lange hält die Wirkung an?
Die Wirkung hängt stark von der Form der Anwendung ab. Bei inhalativer Aufnahme (Verdampfen von Blüten oder Extrakten) setzt die Wirkung binnen weniger Minuten ein, hält aber nur etwa 2–4 Stunden an. Diese Methode eignet sich für akute Symptome. Bei oraler Einnahme (Kapseln, Öle, Tropfen) dauert der Wirkungseintritt 30 Minuten bis 2 Stunden, die Wirkung hält dafür 4–8 Stunden oder länger an. Die genaue Dosierung und Einnahmeform sollte immer mit dem behandelnden Arzt abgestimmt werden, da individuelle Unterschiede erheblich sein können.
Ist CBD-Öl aus dem Internet dasselbe wie medizinisches Cannabis aus der Apotheke?
Nein, es gibt wesentliche Unterschiede. Frei verkäufliche CBD-Produkte unterliegen nicht den strengen pharmazeutischen Kontrollen und haben oft schwankende Wirkstoffgehalte. Sie enthalten maximal 0,2 % THC und sind als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika deklariert. Medizinisches Cannabis aus der Apotheke dagegen ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit genau definiertem THC- und CBD-Gehalt, geprüft nach GMP-Standards. Die MwSt-Regelungen und Qualitätsanforderungen unterscheiden sich ebenfalls fundamental. Für eine echte Cannabis Therapie bei Erkrankungen ist ausschließlich verschreibungspflichtiges Medizinalcannabis geeignet.
Fazit
Der Zugang zu Cannabis als Medizin in Deutschland hat sich seit 2017 erheblich verbessert. Mit dem MedCanG von 2024 wurde der rechtliche Rahmen weiter vereinfacht – das aufwendige BtM-Rezept entfällt, und die Versorgung über Apotheken ist eingespielter denn je.
Dennoch bleibt die Cannabis Therapie keine Selbstverständlichkeit. Sie erfordert eine fundierte ärztliche Indikationsstellung, oft einen Genehmigungsprozess bei der Krankenkasse und eine kontinuierliche Begleitung durch Fachärzte. Die Wirksamkeit ist für bestimmte Indikationen wie chronische Schmerzen, Spastik und Übelkeit gut belegt, für andere Bereiche fehlen noch robuste Studien.
Wenn Sie unter einer schwerwiegenden Erkrankung leiden und bisherige Therapien nicht ausreichend helfen, sprechen Sie offen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Informieren Sie sich über spezialisierte Telemedizin-Angebote und bereiten Sie sich auf den Antragsprozess bei der Krankenkasse vor. Der Weg mag Geduld erfordern – aber für viele Patientinnen und Patienten hat medizinisches Cannabis die Lebensqualität deutlich verbessert.


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