Kurzer Überblick: Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr seit 22.08.2024
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legal. Der Besitz bestimmter Mengen und der private Anbau sind für Volljährige nun erlaubt. Doch was bedeutet die Cannabis Legalisierung für Autofahrer? Genau hier kommt der THC Grenzwert im Straßenverkehr ins Spiel – und der wurde grundlegend neu geregelt.
Der neue Grenzwert liegt bei 3,5 ng ml THC pro Milliliter Blutserum und gilt seit dem 22. August 2024. Diese Änderung bedeutet eine deutliche Anhebung gegenüber dem früheren Praxiswert von 1,0 ng/ml, der lediglich als analytische Nachweisgrenze diente.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
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Aspekt |
Details |
|---|---|
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Neuer THC Grenzwert |
3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum |
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Inkrafttreten |
22. August 2024 |
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Vorheriger Wert |
1,0 ng/ml (gerichtliche Praxis) |
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Vergleichbares Risiko |
Etwa 0,2 Promille Alkohol |
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Bußgeld Erstverstoß |
500 Euro |
|
Fahrverbot |
1 Monat |
|
Punkte in Flensburg |
2 Punkte |
Der Grenzwert von 3,5 ng ml soll mehr Rechtssicherheit schaffen und orientiert sich an einem tatsächlichen Verkehrssicherheitsrisiko. Zum Vergleich: Die 0,5 Promille Grenze bei Alkohol dient als grobe Orientierung, wobei Experten betonen, dass THC und Alkohol unterschiedlich wirken.
THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Rechtslage 2024 im Detail
Die Neuregelung des THC Grenzwerts ist direkt im Straßenverkehrsgesetz verankert. Mit dem Beschluss des Bundestag am 6. Juni 2024 und der Zustimmung des Bundesrat am 5. Juli 2024 wurde Cannabis im Straßenverkehr erstmals mit einem konkreten gesetzlichen Grenzwert reguliert.
Die rechtlichen Eckpunkte im Überblick:
-
Der Grenzwert im Straßenverkehr von 3,5 Nanogramm je Milliliter ist nun ausdrücklich im Straßenverkehrsgesetzes (§ 24a Abs. 2 StVG) festgeschrieben
-
Der frühere Wert von 1,0 ng/ml war lediglich durch Rechtsprechung entwickelt – kein echtes Gesetz, sondern eine analytische Nachweisgrenze
-
Ab 3,5 ng/ml gilt eine verkehrsrelevante Beeinträchtigung als wahrscheinlich
-
Die Gesetzeslage behandelt THC-Verstöße ähnlich wie Alkoholverstöße ab 0,5 Promille
-
Gleiche Konsequenzen: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Überschreitung
Die Entscheidung der Bundesregierung basiert auf der Empfehlung einer unabhängigen Expertenarbeitsgruppe, die das Bundesministerium 2023/2024 eingesetzt hatte. Diese Experten sollten einen wissenschaftlich fundierten Wert ermitteln, ab dem das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist.
Mit dieser Änderung wurde die Rechtslage deutlich klarer. Autofahrerinnen und Autofahrer wissen nun genau, welcher THC Wert im Blut zu Sanktionen führt – anders als in der Zeit vor der Teillegalisierung, als die Grenze zwischen legalem und illegalem Fahren verschwommen war.
Strafen bei Überschreitung des THC-Grenzwerts
Was passiert, wenn die Polizei bei einer Kontrolle einen THC Wert über 3,5 ng/ml feststellt? Die Konsequenzen sind klar gestaffelt und steigen mit jedem weiteren Verstoß deutlich an.
Sanktionen nach Anzahl der Verstöße
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Verstoß |
Geldbuße |
Fahrverbot |
Punkte |
|---|---|---|---|
|
Erstverstoß |
500 Euro |
1 Monat |
2 |
|
Zweitverstoß |
1.000 Euro |
3 Monate |
2 |
|
Drittverstoß |
1.500 Euro |
3 Monate |
2 |
Bei wiederholten Verstößen droht zusätzlich:
-
Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
-
Führerscheinentzug durch die Fahrerlaubnisbehörde
-
Längerfristige Sperrfristen für die Neuerteilung
Besonders kritisch wird es bei konkreter Gefährdung oder einem Unfall. Hier greifen zusätzlich strafrechtliche Regelungen nach § 315c oder § 316 StGB. Die Strafe kann dann weit über eine einfache Ordnungswidrigkeit hinausgehen – bis hin zu Freiheitsstrafen.
Besondere Regeln für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren
Für junge Fahrer und Personen in der Führerschein Probezeit gelten deutlich strengere Bestimmungen. Das Cannabis Verbot am Steuer ist für diese Gruppe faktisch absolut.
Der Hintergrund: Nach § 24c StVG gilt für Fahranfänger bereits bei Alkohol ein Null-Toleranz-Prinzip. Diese Logik wurde auf Cannabis übertragen. Das bedeutet:
-
Für unter 21-Jährige und Fahrer in der Probezeit gilt ein absolutes THC-Verbot am Steuer
-
Der 3,5 ng ml Grenzwert bietet hier keinen „Schonbereich”
-
Schon geringe nachweisbare THC-Mengen können als A-Verstoß gewertet werden
Typische Folgen für Fahranfänger:
-
250 Euro Bußgeld
-
1 Punkt in Flensburg
-
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
-
Verpflichtendes Aufbauseminar
Überschreitet ein junger Fahrer zusätzlich die 3,5-ng/ml-Schwelle, kommen die regulären Sanktionen (500 Euro, Fahrverbot) noch obendrauf. Die Kombination kann schnell zum Führerscheinentzug führen.
Wissenschaftliche Grundlage: Warum gerade 3,5 ng/ml?
Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter ist kein willkürlich gewählter Wert. Die Bundesregierung setzte 2023/2024 eine interdisziplinäre Expertengruppe ein, die Fachleute aus Medizin, Verkehrsrecht und Toxikologie vereinte.
Diese Experten kamen zu folgenden Erkenntnissen:
-
3,5 ng/ml entspricht einem Unfallrisiko, das mit etwa 0,2 Promille Alkohol vergleichbar ist
-
Unterhalb dieses Wertes zeigen Studien bei erfahrenen Cannabiskonsumenten keine signifikant erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit
-
Der Wert liegt damit deutlich unter der 0,5 Promille Grenze für Alkohol – ein bewusst konservativer Ansatz
Der Deutsche Anwaltverein und Rechtsanwalt Andreas Krämer verweisen auf Studien, die tatsächliche Beeinträchtigungen erst ab 2–4 ng/ml THC nachweisen. Der ADAC betont, dass die Grenzen des mit Blick auf Verkehrssicherheit Vertretbaren mit 3,5 ng/ml ausgereizt sind.
Ein zentrales Problem bleibt: THC ist wesentlich länger im Blut nachweisbar als die akute Wirkung anhält. Während der Rausch nach wenigen Stunden abklingt, kann THC im Blutserum bei regelmäßigem Konsum noch Tage oder sogar Wochen später nachgewiesen werden.
Der Grenzwert ist letztlich ein statistischer Kompromiss. Er soll Verkehrssicherheit gewährleisten und gleichzeitig verhältnismäßig sein – eine Balance, die nicht alle Beteiligten zufriedenstellt.
Messbarkeit und praktische Probleme bei THC-Tests
Im Gegensatz zu Alkohol gibt es beim THC im Blut keinen einfachen Atemtest. Die Messung ist komplizierter und weniger aussagekräftig für die aktuelle Beeinträchtigung.
So läuft ein THC-Test typischerweise ab:
-
Die Polizei führt bei Verdacht einen Vortest durch (Urin- oder Speicheltest)
-
Nur eine Blutentnahme im Labor ist für Sanktionen rechtlich maßgeblich
-
Die Blutprobe wird auf den THC-Gehalt im Blutserum untersucht
Nachweiszeiten im Überblick:
|
Konsumverhalten |
Nachweisbarkeit im Blut |
|---|---|
|
Einmaliger Konsum |
1–2 Tage |
|
Gelegentlicher Konsum |
3–5 Tage |
|
Regelmäßiger Konsum |
Bis zu 30 Tage |
Wichtig zu verstehen: Ein positiver Test sagt nichts darüber aus, ob jemand aktuell berauscht ist. Alternative Messansätze wie Speicheltests oder die Messung in Mundhöhlenflüssigkeit werden im Ausland erprobt, sind in Deutschland aber noch nicht flächendeckend als Beweis zugelassen.
Selbst bei Werten unter 3,5 ng/ml kann Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn konkrete Ausfallerscheinungen dokumentiert werden. Die Polizei achtet daher auch auf äußere Anzeichen wie gerötete Augen, verlangsamte Reaktionen oder unsicheres Fahrverhalten.
THC im Blut: Was der Grenzwert in der Praxis bedeutet
Der tatsächliche THC Wert nach dem Konsum hängt von vielen Faktoren ab. Pauschale Aussagen wie „nach 6 Stunden ist alles raus” sind schlicht falsch und können teuer werden.
Einflussfaktoren auf den THC-Spiegel:
-
Konsumform (Rauchen, Verdampfen, Essen)
-
THC-Gehalt des Produkts (zwischen 5 und über 25%)
-
Körpergewicht und Stoffwechsel
-
Konsumhäufigkeit und -menge
-
Zeitpunkt der letzten Einnahme
Ein einzelner Joint mit etwa 10–15% THC-Gehalt kann kurzfristig Werte deutlich über 3,5 ng/ml verursachen. Bei Gelegenheitskonsumenten sinkt der Wert oft erst nach mehr als 24 Stunden unter den Grenzwert. Dauerkonsumenten können an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen messbare Restwerte aufweisen – auch ohne akutes Rauschgefühl.
Die klare Empfehlung lautet: Konsum und Autofahren konsequent trennen. Pauschale „Wartezeiten” bieten keine rechtliche Sicherheit. Wer unsicher ist, sollte auf das Auto verzichten.
Medizinisches Cannabis und Teilnahme am Straßenverkehr
Seit 2017 ist ärztlich verordnetes Cannabis in Deutschland legal. Viele Personen nehmen regelmäßig THC-haltige Medikamente ein – und stehen vor der Frage, ob sie noch fahren dürfen.
Die Rechtslage für Cannabis-Patienten:
-
§ 24a StVG sieht eine Ausnahme vor, wenn die Einnahme nach ärztlicher Verordnung erfolgt
-
Voraussetzung: Es liegt keine Fahruntüchtigkeit vor
-
Die Gesundheit und Fahreignung müssen gewährleistet sein
Praktische Empfehlungen für Cannabis-Patienten:
-
Ärztliche Bescheinigung über die Verordnung mitführen
-
Cannabis-Patientenausweis bei Kontrollen vorzeigen
-
Bei Unsicherheit über die eigene Fahrfähigkeit nicht fahren
-
Dokumentation der Dosierung und Einnahmezeiten
Auch mit Verschreibung gilt: Wer sich berauscht oder deutlich beeinträchtigt fühlt, darf nicht fahren. Polizei und Gerichte prüfen jeden Einzelfall. Bei Zweifeln an der Fahreignung kann es trotz ärztlicher Verordnung zu MPU oder Fahrverbot kommen.
Mischkonsum: Cannabis und Alkohol gleichzeitig
Die Kombination von Cannabis und Alkohol ist besonders gefährlich. Das Unfallrisiko steigt bei Mischkonsum deutlich stärker an als bei jeder Substanz für sich allein.
Warum Mischkonsum so riskant ist:
-
Alkohol und THC verstärken sich gegenseitig in ihrer Wirkung
-
Die Reaktionszeit verschlechtert sich drastisch
-
Die Aufmerksamkeit und Konzentration sinken massiv
-
Selbsteinschätzung der Fahrtüchtigkeit wird noch unzuverlässiger
Der neuer THC Grenzwert von 3,5 ng/ml schützt nicht bei Alkohol-Beteiligung. Schon geringe Blutalkoholkonzentrationen (ab etwa 0,3 Promille) in Kombination mit 3,5 ng/ml THC können zu strafbarer Trunkenheit im Verkehr führen.
Konsequenzen bei nachgewiesenem Mischkonsum:
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Verstoß |
Bußgeld |
Fahrverbot |
Punkte |
|---|---|---|---|
|
Cannabis + Alkohol |
Mind. 1.000 Euro |
Mind. 1 Monat |
2 |
Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt durch das kombinierte Alkohol- und Cannabisverbot in der Probezeit praktisch null Toleranz. Schon kleinste Mengen beider Substanzen können zum Führerscheinentzug führen.
Cannabis-Legalisierung und Auswirkungen auf den Straßenverkehr
Die Teillegalisierung von Cannabis seit dem 1. April 2024 hat die Regeln für den Besitz grundlegend geändert. Für den Verkehr gilt jedoch weiterhin Vorsicht.
Was seit April 2024 für Volljährige erlaubt ist:
-
Besitz von bis zu 25 g Cannabis in der Öffentlichkeit
-
Besitz von bis zu 50 g in der eigenen Wohnung
-
Anbau von bis zu 3 Pflanzen für den Eigenbedarf
Die Entkriminalisierung des Besitzes bedeutet jedoch nicht, dass Fahren unter Cannabis-Einfluss erlaubt wäre. Der Straßenverkehr bleibt bewusst streng reguliert, um Unfallrisiken zu begrenzen.
Regionale Einschränkungen kommen hinzu: Bayern etwa verbietet den Cannabis Konsum auf Volksfesten, in Biergärten und bestimmten öffentlichen Bereichen. Diese Verbote können indirekt auch Auswirkungen auf die Mobilität haben.
Die Polizei führt weiterhin Drogentests bei Verdacht durch. Die Legalisierung hat keine „Schonfrist” für Kontrollen geschaffen. Im Gegenteil: Mit der neuen Rechtslage und dem klaren Grenzwert von 3,5 ng ml sind Verstöße nun eindeutiger zu ahnden. Informationen über den einfachen Zugang zu Medizinalcannabis und die medizinische Nutzung finden Sie hier.
Öffentliche Meinung und Rolle von Verbänden (ADAC, Polizeigewerkschaften)
Die gesellschaftliche Debatte um Cannabis am Steuer ist lebhaft. Verschiedene Akteure vertreten unterschiedliche Positionen zur neuen Regelung.
ADAC-Position:
-
Umfragen unter ADAC-Mitgliedern stufen Cannabis am Steuer überwiegend als gefährlich ein
-
Empfehlung: Grundsätzlich nüchtern fahren
-
Auch unterhalb von 3,5 ng/ml Vorsicht walten lassen
-
Kritik: Die Grenzen des Vertretbaren seien ausgereizt
Kritische Stimmen:
-
Polizeigewerkschaften fordern bessere Vortests und mehr Aufklärungskampagnen
-
Der Deutsche Anwaltverein plädiert für abgestufte Grenzwerte zwischen 4 und 16 ng/ml – analog zur Alkoholregelung mit mehreren Stufen
-
Verkehrsrechtsanwälte bezweifeln teilweise die Eignung des gewählten Grenzwerts – umfassende Information zu den Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit von HHC und zu rechtlichen Aspekten bietet Weedforfriends
Die Beratung durch Fachverbände und die öffentliche Diskussion werden die Entwicklung der Regelungen in den kommenden Jahren beeinflussen. Möglicherweise werden die Bestimmungen noch angepasst.
FAQ zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr
Wie hoch ist der THC-Grenzwert beim Autofahren seit August 2024?
Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert ersetzt die frühere gerichtliche Praxis von 1,0 ng/ml, die lediglich als analytische Nachweisgrenze diente. Der neue Grenzwert ist seit dem 22. August 2024 im Straßenverkehrsgesetz verankert.
Wie lange sollte ich nach dem Kiffen mit dem Autofahren warten?
Eine sichere Pauschale gibt es nicht. Bei Gelegenheitskonsum sollten mindestens 24 Stunden vergehen, bei regelmäßigem Konsum deutlich länger. THC kann bis zu 30 Tage im Blut nachweisbar bleiben. Die sicherste Strategie ist, Konsum und Autofahren konsequent zu trennen.
Gilt der Grenzwert auch für medizinisches Cannabis?
Ja, der Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt grundsätzlich auch für Cannabis-Patienten. Bei ärztlicher Verordnung erfolgt jedoch eine besondere Bewertung. Entscheidend ist die tatsächliche Fahrfähigkeit. Eine ärztliche Bescheinigung sollte bei Kontrollen mitgeführt werden.
Wann drohen MPU und Führerscheinentzug wegen THC?
Eine MPU kann angeordnet werden bei hohen THC-Werten, wiederholten Verstößen, Hinweisen auf regelmäßigen Konsum oder Mischkonsum mit Alkohol. Die Entscheidung liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde und variiert je nach Bundesland. Bereits beim Erstverstoß kann bei besonders hohen Werten eine Eignungsüberprüfung folgen.
Kann mein Führerschein schon bei unter 3,5 ng/ml gefährdet sein?
Ja, das ist möglich. Wenn zusätzliche Ausfallerscheinungen dokumentiert werden oder Hinweise auf mangelnde Trennung von Konsum und Fahren vorliegen, kann auch bei Werten unter dem Grenzwert eine Fahruntüchtigkeit festgestellt werden. Die Polizei bewertet immer das Gesamtbild.
Fazit: Sicher unterwegs trotz Cannabis-Legalisierung
Die Cannabis Legalisierung seit dem 1. April 2024 hat den Besitz für Volljährige teilweise entkriminalisiert. Im Straßenverkehr gelten jedoch weiterhin strenge Regeln. Der neuer THC Grenzwert von 3,5 ng ml Blutserum schafft zwar mehr Rechtssicherheit, ist aber kein Freifahrtschein für Cannabiskonsumenten am Steuer.
Der Grenzwert markiert lediglich die Untergrenze für Sanktionen. Auch darunter kann bei Ausfallerscheinungen eine Fahruntüchtigkeit vorliegen. Die Kernbotschaft bleibt: Cannabis Konsum und Auto fahren konsequent trennen – besonders bei regelmäßigem Konsum oder Mischkonsum mit Alkohol.
Fahranfänger, junge Fahrer unter 21 Jahren und Cannabis-Patienten haben besondere Sorgfaltspflichten. Für sie gelten teilweise strengere Regelungen oder spezielle Nachweispflichten.
Bei Unsicherheit über die eigene Rechtslage lohnt sich eine fachkundige Beratung – sei es durch einen Verkehrsrechtsanwalt oder den behandelnden Arzt bei medizinischem Cannabis. Denn am Ende geht es nicht nur um Bußgelder und Punkte, sondern um die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer.






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